Nach der neuen Verordnung dürfen Boote und Schiffe, die bisher keine Fahrerlaubnis für die Alster hatten, ab dem 1. Januar 2025 nur noch mit Elektroantrieb betrieben werden. Für bereits davor zugelassene Fahrzeuge gilt eine Übergangsfrist bis 2030. Des Weiteren wurde für die Umrüstung bzw. Neubeschaffung der Fahrzeuge von eingetragenen Vereinen im Alsterrevier (zumeist Wassersportvereine) ein Förderprogramm mit einer Laufzeit bis Ende 2025 und Fördermittel in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro eingeführt.
Die Änderung der Alsterschifffahrtsverordnung erfolge im Rahmen des Projekts „E-Mobilität auf der Alster“ und stelle die rechtliche Grundlage für die Umstellung des fossil angetriebenen Maschinenverkehrs auf Elektromotorisierung im schiffbaren Alsterrevier dar. Sie erfülle damit die Vorgaben des Hamburger Klimaplans, der unter anderem eine Reduktion der CO2-Emissionen im Schiffsverkehr vorsieht, informiert die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Die Berechnung des Einsparpotenzials lasse eine Reduzierung von 900 Tonnen CO2 Jahr durch den Ersatz aller Alster-Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren hin zum E-Antrieb mit Grünstrom-Bezug erwarten.
Bildquellen
- Alsterdampfer auf der Binnenalster in Hamburg: Favorit-Media-Relations GmbH