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Musterprozess gegen Online-Ticketplattform gewonnen

Der Hamburger Sport-Verein hat bei der Bekämpfung des Ticket-Schwarzmarktes einen wichtigen Sieg auf juristischem Parkett errungen. Das Landgericht Hamburg hat es der Onlineplattform Seatwave untersagt, anderen auf dieser Plattform den Verkauf von Eintrittskarten für Heimspiele des HSV zu ermöglichen.

HSV

Der Hamburger Sport-Verein hat bei der Bekämpfung des Ticket-Schwarzmarktes einen wichtigen Sieg auf juristischem Parkett errungen. Das Landgericht Hamburg hat es der Onlineplattform Seatwave untersagt, anderen auf dieser Plattform den Verkauf von Eintrittskarten für Heimspiele des HSV zu ermöglichen.

Mit diesem Urteil hat das Landgericht Hamburg den Grundstein für die erfolgreiche Beseitigung des Zweitmarkthandels mit Eintrittskarten im Internet gelegt.

Bereits im letzten Musterverfahren, welches der HSV geführt hat, hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Fußballvereine zum Schutze der sozialen Preisstruktur sowie aus Gründen der Sicherheit im Stadion gegen die Schwarzmarkthändler selbst und gegen solche Plattformen vorgehen können, auf welchen gezielt hierzu bezogene Eintrittskarten (sog. Schleichbezug) weiterverkauft werden. Nun hat das Landgericht Hamburg im nächsten Musterverfahren bestätigt, dass auch ein Vorgehen gegen Plattformen möglich ist, welche Eintrittskarten nicht selbst anbieten, sondern nur Dritten die Möglichkeit hierzu eröffnen. Neben Seatwave sind auch Ebay und Viagogo bekannte Plattformen, auf welchen der Tickethandel ermöglicht wird.

Ziel des HSV ist es, mit dem Vorgehen gegen die als Vermittler agierenden Plattformen den eigentlichen Verkäufern der Tickets die Möglichkeit zu nehmen, diese mit unangemessenen Aufpreisen und/oder an einen nicht kontrollierbaren Erwerberkreis zu veräußern. Der HSV verfolgt hiermit keinerlei eigenwirtschaftliche Interessen, sondern bekennt sich zu der sozialen Preisstruktur seiner Eintrittskarten, deren Preise insbesondere im unteren Preisbereich nachgewiesenermaßen zum Teil erheblich unterhalb der theoretisch erzielbaren Preise liegen. Der Weiterverkauf dieser Tickets zu erhöhten Preisen führt zu dem unerwünschten Zustand, dass die Fans des HSV in der Praxis jedoch vielfach deutlich höhere Preise für den Stadionbesuch zahlen müssen. Darüber hinaus bemüht sich der HSV um eine weitgehende Trennung der Fangruppen sowie um den Ausschluss von bekannten Gewalttätern. Auch dieses Vorhaben, und damit die Sicherheit der Stadionbesucher, wird durch die fehlende Kontrollmöglichkeit bei unkontrolliertem Weiterkauf der Tickets im Internet erheblich gefährdet.

Um das nunmehr erfolgreiche weitere Vorgehen gegen die Online-Ticketplattformen zu ermöglichen hat der HSV zur Saison 2009/10 die Vertragsbedingungen im Ticketverkauf überarbeitet. Seitdem sind die Tickets personalisiert, wobei zur Erleichterung der nach wie vor gegebenen Übertragbarkeit innerhalb angemessener Grenzen die Fans selbst die Gelegenheit haben, den Zutrittsberechtigten durch den Eintrag dessen Namens zu benennen. Zudem können Fans nicht benötigte Tickets innerhalb der genannten Grenzen bequem auf einer authorisierten und vom HSV kontrollierten Onlineplattform weiterveräußern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

ots / HSV Hamburger-Sport-Verein e.V

Bildquellen

  • hsv_4: HSV
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