Mit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 gerieten viele Unternehmen unverschuldet in Schwierigkeiten. Um die Auswirkungen auf die Wirtschaft abzumildern, stellten Bund und Länder umfangreiche Hilfsmittel bereit. Alleine über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) wurden seit März 2020 über 2,3 Milliarden Euro an Hilfen ausgezahlt, mehr als 115.000 Anträge wurden zur Auszahlung angewiesen.
Innerhalb der ersten Wochen nach Beginn des Rückmeldeverfahrens hat die IFB Hamburg bereits rund 10.000 Rückmeldungen von Fördernehmerinnen und Fördernehmern der Hamburger Corona-Soforthilfe erhalten.
Mehr zu diesem Thema: Verdi fordert Verländerung der Antrags- und Abgabefrist für Coronahilfen
Die Rückmeldefrist wird nun vom 31. August 2021 auf den 30. September 2021 verlängert. Zudem sei das Verfahren optimiert worden, um den Fördernehmenden die Rückmeldung zu erleichtern, teilt die Hamburger Finanzbehörde mit.
Stundung und Ratenzahlung möglich
Sollte sich aufgrund des Rückmeldeverfahrens die Notwendigkeit von Rückzahlungen ergeben, könnten die Zuschussempfängerinnen und -empfänger umfassend Möglichkeiten zur Stundung und Ratenzahlung nutzen, um für sie die aktuell weiter herausfordernde Situation des Neustarts nach dem Lockdown nicht unnötig zu erschweren. Über ein etwaiges Rückzahlungserfordernis werde die IFB Hamburg nach erfolgter Rückmeldung des Zuschussempfängers informieren, heißt es.
„Wir sind insbesondere gegenüber dem Bund und den Rechnungshöfen gesetzlich dazu verpflichtet, mit dem Rückmeldeverfahren sicherzustellen, dass die Hilfen tatsächlich regelkonform beantragt wurden. Das Verfahren sei keine Schikane, sondern im Sinne der Steuerzahlenden notwendig“, erklärt Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel. Und weiter: „Wir haben uns gegenüber dem Bund erfolgreich dafür eingesetzt, dass nicht parallel zum Lockdown, sondern so spät wie möglich mit diesem vereinfachten Rückmeldeverfahren begonnen werden kann. Wenn Corona-Betroffenheit weiter besteht, kann auf Antrag bis April 2022 zinslos gestundet werden. Danach kann dann eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden. Nun haben wir zusätzlich die Rückmeldefrist verlängert und erreichen damit eine weitere Erleichterung. Kein Unternehmen, was wir gerettet haben, soll jetzt durch unser Rückmeldeverfahren in ein neues Unglück gestürzt werden!“
Bildquellen
- Corona-Soforthilfe-Rueckmeldeverfahrensfrist: Favorit-Media-Relations GmbH