Connect with us

Hi, what are you looking for?

Finanzierung & Fördermittel

Rückmeldefrist für das Rückmeldeverfahren der Hamburger Corona-Soforthilfe verlängert

Um den von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen mehr Zeit für das Verfahren einzuräumen, wird die Rückmeldefrist vom 31. August 2021 auf den 30. September 2021 verlängert.

Die Rückmeldefrist für Corona-Soforthilfe in Hamburg wurde vom 31. August 2021 auf den 30. September 2021 verlängert.

Mit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 gerieten viele Unternehmen unverschuldet in Schwierigkeiten. Um die Auswirkungen auf die Wirtschaft abzumildern, stellten Bund und Länder umfangreiche Hilfsmittel bereit. Alleine über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) wurden seit März 2020 über 2,3 Milliarden Euro an Hilfen ausgezahlt, mehr als 115.000 Anträge wurden zur Auszahlung angewiesen.

Innerhalb der ersten Wochen nach Beginn des Rückmeldeverfahrens hat die IFB Hamburg bereits rund 10.000 Rückmeldungen von Fördernehmerinnen und Fördernehmern der Hamburger Corona-Soforthilfe erhalten.

Mehr zu diesem Thema: Verdi fordert Verländerung der Antrags- und Abgabefrist für Coronahilfen

Die Rückmeldefrist wird nun vom 31. August 2021 auf den 30. September 2021 verlängert. Zudem sei das Verfahren optimiert worden, um den Fördernehmenden die Rückmeldung zu erleichtern, teilt die Hamburger Finanzbehörde mit.

Stundung und Ratenzahlung möglich

Sollte sich aufgrund des Rückmeldeverfahrens die Notwendigkeit von Rückzahlungen ergeben, könnten die Zuschussempfängerinnen und -empfänger umfassend Möglichkeiten zur Stundung und Ratenzahlung nutzen, um für sie die aktuell weiter herausfordernde Situation des Neustarts nach dem Lockdown nicht unnötig zu erschweren. Über ein etwaiges Rückzahlungserfordernis werde die IFB Hamburg nach erfolgter Rückmeldung des Zuschussempfängers informieren, heißt es.

„Wir sind insbesondere gegenüber dem Bund und den Rechnungshöfen gesetzlich dazu verpflichtet, mit dem Rückmeldeverfahren sicherzustellen, dass die Hilfen tatsächlich regelkonform beantragt wurden. Das Verfahren sei keine Schikane, sondern im Sinne der Steuerzahlenden notwendig“, erklärt Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel. Und weiter: „Wir haben uns gegenüber dem Bund erfolgreich dafür eingesetzt, dass nicht parallel zum Lockdown, sondern so spät wie möglich mit diesem vereinfachten Rückmeldeverfahren begonnen werden kann. Wenn Corona-Betroffenheit weiter besteht, kann auf Antrag bis April 2022 zinslos gestundet werden. Danach kann dann eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden. Nun haben wir zusätzlich die Rückmeldefrist verlängert und erreichen damit eine weitere Erleichterung. Kein Unternehmen, was wir gerettet haben, soll jetzt durch unser Rückmeldeverfahren in ein neues Unglück gestürzt werden!“

Bildquellen

  • Corona-Soforthilfe-Rueckmeldeverfahrensfrist: Favorit-Media-Relations GmbH
Werbung

Anzeige

RECHTSPUNKTE

Rechtsanwältinnen und -anwälte des AGA Unternehmensverbands informieren über arbeitsrechtliche Themen und mehr …

Beginn des Kündigungsverbotes in der Schwangerschaft

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Mindestlohn für ein „Vorpraktikum“?

Lesen Sie weitere rechtliche Themen in der Rubrik „Recht & Steuern“

Kolumne Kann passieren

KOLUMNE KANN PASSIEREN

Andreas Ballnus erzählt in seiner Kolumne „Kann passieren“ reale Begebenheiten, fiktive Alltagsgeschichten und manchmal eine Mischung aus beidem. Diese sind wie das Leben: mal humorvoll, mal nachdenklich. Die Geschichten erscheinen jeweils am letzten Freitag eines Monats in business-on.de.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die von Andreas Ballnus erschienen sind.

Interview: 100 x Andreas Ballnus

Lesen Sie auch die  Buchbesprechung zur Antologie „Tierisch abgereimt“.

ANZEIGE

Weitere Beiträge

Netzwerke & Verbände

Das Geschäftsklima bei den Selbstständigen hat sich im Oktober 2023 wieder verschlechtert, nachdem sich im September kurzfristig eine sichtbare Verbesserung des Geschäftsklimas eingestellt hatte....

News

Das Geschäftsklima bei den Selbstständigen hat sich im August 2023 weiter verschlechtert, zum fünften Mal in Folge. Zu dem Ergebnis kommt der Jimdo-ifo Geschäftsklimaindex.

News

Die größten Einbrüche erleiden das Gastgewerbe, Werbetreibende und Kreative.

Netzwerke & Verbände

Trübe Aussichten: Der Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Selbstständige sinkt zum dritten Mal in Folge tiefer ins Minus. Jimdo und der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland...

Netzwerke & Verbände

Das Geschäfstklima und die Geschäftslage für Solo-Selbstständige und Kleinstuntenehmen sinken weiter – und es gibt weiterhin keine Strategie des Bundes, um gegenzusteuern.

Bizz-News

Der Klimaindikator für März ist im Vergleich zum Februar des Vorjahres erstmals wieder positiv. Abstand zur Gesamtwirtschaft dennoch weiter groß.

Job & Karriere

Im achten Jahr seines Bestehens bietet das berufliche Netzwerk „Spitzenfrauen im Norden“ wieder einen Mix aus beruflicher Weiterbildung, Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch. In Kooperation mit...

Job & Karriere

63,2 Prozent der Befragten wollen ihre Selbstständigkeit im kommenden Jahr ausbauen – mit viel Eigeninitiative, aber auch verbunden mit dem Wunsch nach weniger bürokratischen...

Werbung