Die Deutscher Ring Sachversicherungs-AG (DR Sach) und die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG (DR Leben) dürfen ihre vier Vorstandsmitglieder als zusätzliche Geschäftsführer in der Deutscher Ring Beteiligungsholding GmbH einsetzen.
Das hat das Hamburger Landgericht heute entschieden. Mit seinem Urteil hob der Richter die einstweilige Verfügung auf, die der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. (DR Kranken) am 5. Dezember 2008 erwirkt hatte.
Der Vorstandsvorsitzende von DR Sach und DR Leben, Dr. Frank Grund, sagte: „Die Gerichtsentscheidung begrüßen wir sehr. Sie ist eine Bestätigung unseres strategischen Kurses, denn es ist ein logischer Schritt, dass wir als Mehrheitseigentümer in der Geschäftsführung der Beteiligungsholding angemessen vertreten sein sollten. Bei der nächsten Gesellschafterversammlung der Beteiligungsholding werden wir diesen Schritt vollziehen.“
Quelle: Deutscher Ring Beteiligungsholding GmbH
Redaktion