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Finanzen

Commerzbank verkaufte offensichtlich riskante Hybrid-Anleihen an Kleinanleger als todsichere Kapitalanlage

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen prüft in mehreren Fällen ein Vorgehen gegen die Commerzbank AG wegen der Anleihe „Hybrid C.FD III 06“ (WKN: CK4578).

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen prüft in mehreren Fällen ein Vorgehen gegen die Commerzbank AG wegen der Anleihe „Hybrid C.FD III 06“ (WKN: CK4578).

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen prüft in mehreren Fällen ein Vorgehen gegen die Commerzbank AG wegen der Anleihe „Hybrid C.FD III 06“ (WKN: CK4578).

Seit dem Jahr 2006 hat die Commerzbank mehrere sogenannter „Hybrid-Anleihen“ verkauft. Problematisch erweist sich nun die „Commerzbank Hybrid- Anleihe C.FD III 06“ (WKN: CK4578). In vielen Fällen ist möglicherweise keine ausreichende Risikoaufklärung der Anleger erfolgt. Es handelt sich dabei um eine Kapitalanlage , welche bereits aufgrund ihrer längeren Laufzeit insbesondere für ältere Kapitalanleger kaum geeignet sein dürfte. Die Anleihe musste zuletzt massive Wertverluste hinnehmen. Derzeit steht der Kurs der Commerzbank Hybrid-Anleihe bei ca. 40 Prozent des Betrages, für den sie im Jahr 2006 verkauft wurde (Stand 01.07.09).

Dazu Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei KWAG: „Wir prüfen derzeit mehrere Fälle, in denen diese Commerzbank-Hybrid-Anleihe an kaum erfahrene, sicherheitsorientierte Kapitalanleger verkauft wurde. Vielfach wurde dabei offensichtlich nicht einmal ein Prospekt zu dieser Kapitalanlage übergeben. Nach unserem Kenntnisstand wurde der zugehörige Prospekt überhaupt erst am 18. Dezember 2006 veröffentlicht. Da waren aber viele Anleihen schon verkauft worden. Unabhängig von der Übergabe eines Prospektes handelt es sich dabei auch um eine Kapitalanlage mit vielfältigen Risiken. Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen sind viele Kapitalanleger anscheinend nicht ausreichend über diese Risiken informiert worden“.

Die Risiken dieser Commerzbank Hybrid-Anleihen waren vielen Kapitalanlegern wahrscheinlich nicht bewusst. 

Bei dieser Form von Unternehmensanleihen handelt es sich nicht nur um unternehmerische Beteiligungen, es besteht auch ein 100-prozentiges Verlustrisiko, da diese Anleihe vollständig von der Bonität der Commerzbank AG abhängig ist. Das in diese Anlage investierte Kapital unterliegt auch nicht der Einlagensicherung . Bilanztechnisch handelt es sich dabei vielmehr um Eigenkapital , welches sogar im Fall einer Insolvenz der Commerzbank AG erst nachrangig befriedigt werden würde. Zudem besteht bei derartigen Kapitalanlagen häufig keine Garantie für die Zahlung der Zinsen (Kupon). Ist die Unternehmensentwicklung der Commerzbank AG negativ, so kann unter Umständen auch der Kupon ausbleiben. Darüber hinaus ist die Commerzbank Hybrid-Anleihe mit einer unendlichen Laufzeit ausgestattet. Die Anleger können diese Anleihe zudem erst frühestens im Jahr 2012 kündigen. Steigen sie vorher aus, müssen sie Kursverluste hinnehmen. Hinzu kommt bei Hybrid-Anleihen häufig eine hohe Volatilität (also hohe Kursschwankungen). Die hohe Volatilität entsteht daraus, dass Hybrid-Anleihen wesentlich stärker als andere Rentenpapiere am Unternehmenserfolg und der Aktienkursentwicklung hängen als andere Rentenpapiere.

„Zusätzlich zu den besonderen Risiken dieser Anlageform ist zu beachten, dass Kapitalanleger aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auf Provisionszahlungen hinzuweisen sind, welche an die Berater beim Verkauf von Kapitalanlagen fließen. Auch derartige Hinweise wurden von den Mitarbeitern der Commerzbank offensichtlich mehrmals nicht gegeben“, erklärt Rechtsanwalt Ahrens. Ist keine ausreichende Risikoaufklärung erfolgt, so können Kapitalanleger Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank AG geltend machen. Möglicherweise droht daher der Commerzbank AG ein weiterer Massenschadensfall.

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht

 

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