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Finanzierung & Fördermittel

130-Milliarden-Konjunkturpaket beschlossen – welche Hilfen es für Betriebe gibt

Die Regierungskoalition hat sich am 3. Juni 2020 auf ein „Konjunktur-/Krisenbewältigungspaket und Zukunftspaket“ verständigt, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Maßnahmen im Volumen von rund 130 Milliarden Euro sollen Arbeitsplätze sichern und die Wirtschaft ankurbeln. Dazu zählen die Senkung der Mehrwertsteuer, Überbrückungshilfen für den Mittelstand und Förderung von Zukunftstechnologien.

Favorit-Media-Relations GmbH

Für Unternehmen sind verschiedene Hilfen und Entlastungen vorgesehen. Hier ein Überblick.

Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt in der Zeit von 19 auf 16 Prozent, der reduzierte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent.

Einfuhrumsatzsteuer
Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des Folgemonats verschoben. Das verschafft Unternehmen zusätzliche Liquidität ermöglicht den Unternehmen in Deutschland gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber vielen europäischen Nachbarn.

Sozialversicherungsbeiträge
Zur Vermeidung einer Steigerung der Lohnnebenkosten durch Corona-bedingte steigende Kosten für Sozialversicherungen ist eine Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge für 2020 und 2021 geplant. Im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent liegen. Darüber hinausgehende Finanzbedarfe werden aus dem Bundeshaushalt gedeckt.

EEG-Umlage
Unternehmen sollen mit wettbewerbsfähigen Strompreisen rechnen können. Dafür will die Bundesregierung aus den Haushaltsmitteln schrittweise die EEG-Umlage, die zur Finanzierung der Energiewende dient, senken. Im Jahr 2021 soll die EEG-Umlage bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde liegen, im Jahr 2022 bei 6,0 Cent. Zurzeit beträgt sie 6,756 Cent pro Kilowattstunde.

Überbrückungshilfen für den Mittelstand
Bis zu 25 Milliarden Euro werden bereitgestellt, um kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Corona-bedingte hohe Umsatzausfälle verzeichnen, Stützungsmaßnahmen zu ermöglichen. Das Programm für Überbrückungshilfen gilt branchenübergreifend und berücksichtigt die spezifische Lage von besonders betroffenen Branchen. Dazu zählen etwa das Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Schausteller, und Unternehmen der Veranstaltungslogistik. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August 2020 gewährt.

Antragsvoraussetzungen: Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie Umsatzeinbrüche haben, sollen einen nicht rückzahlbaren Betriebskostenzuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass die Umsätze Corona-bedingt im April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind.

Erstattungsbeträge: Erstattet werden bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent können bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Die geltend gemachten Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten müssen durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise geprüft und bestätigt werden. Überzahlungen sind zu erstatten.

Frist: Die Anträge müssen spätestens am 31. Augst 2020 gestellt werden.

Hilfsprogramm für den Kulturbereich
Mit einem Hilfsprogramm sollen Kunst und Kultur für die Wiederaufnahme ihrer Häuser und Programme Unterstützung erhalten. Gefördert werden soll die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur, Nothilfen, Mehrbedarfe von Einrichtungen und Projekten sowie die Förderung alternativer, auch digitaler Angebote.

Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen
Um Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen – etwa Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheimen und anderen gemeinnützigen Kinder- und Jugendunterkünften – zu unterstützen, legt der Bund für 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür eine Milliarde Euro bereit.

Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld hat sich in der Corona-Krise bereits bewährt. Die Bundesregierung will daher im September eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorlegen.

Abschreibungen
Für die Steuerjahre 2020 und 2021 befristet können Unternehmen verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter nutzen – etwa für Maschinen. Dafür wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.

Es soll eine erweiterte Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter geben.

Steuerlicher Verlustrücktrag
Es wird erweiterte Möglichkeiten geben, Verluste steuerlich mit Gewinnen des Vorjahres zu verrechnen. So wird der steuerliche Verlustrücktrag für 2020 und 2021 auf maximal 5 Millionen Euro (bzw. 10 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) ausgeweitet. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, den Rücktrag schon in der Steuererklärung für 2019 zu nutzen, etwa über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage .Die Auflösung der Rücklage erfolgt spätestens bis zum Ende des Jahres 2022.

Körperschaftsteuerrecht
Das Körperschaftsteuerrecht wird modernisiert, um die Wettbewerbsbedingungen für Betriebe zu verbessern. So ist unter anderem vorgesehen: ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.

Erleichterter Neustart nach einer Insolvenz
im Anschluss an eine Insolvenz soll ein schneller Neustart erleichtert werden. Dafür soll das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen auf drei Jahre verkürzt werden, flankiert durch ausreichende Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung. Für zahlungsunfähige bzw. überschuldete Betriebe soll ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt werden.

Prämien für Ausbildungsverträge
Kleine und mittelständische Betriebe (KMU), die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro. Die Prämie wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt. Unternehmen, die mehr Auszubildende einstellen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro.

KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. Unternehmen, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, sollen eine Übernahmeprämie erhalten.

Steuerliche Forschungszulagen
Unternehmen, die trotz der Krise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren, können von staatlichen Zulagen profitieren. Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1. Januar 2020 und befristet bis zum 31. Dezember 2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Millionen Euro pro Unternehmen gewährt.

Elektromobilität
Die Umweltprämie für den Kauf von Elektrofahrzeugen soll als neue „Innovationsprämie“ verdoppelt werden. Das bedeutet, dass die Förderung für ein E-Fahrzeug mit einem Nettolistenpreis von maximal 40.000 Euro von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis zum 31. Dezember 2021. Bei der Besteuerung von rein elektrischen Dienstwagen von 0,25 Prozent erhöht die Bundesregierung die Kaufpreisgrenze von 40.000 auf 60.000 Euro.

Die derzeit geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31. Dezember 2025 gewährt und bis 31. Dezember 2030 verlängert.

Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie soll es für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm geben. Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferindustrie werden in den Jahren 2020 und 2021 mit 2 Milliarden Euro gefördert.

Zusätzlich sieht die Regierung 2,5 Milliarden Euro für den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur als notwendige Voraussetzung zum Hochlauf der E-Mobilität soll beschleunigt und das einheitliche Bezahlsystem für Ladesäulen zügig umgesetzt werden.

CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Das CO2-Gebäudesanierungsprogrammwird für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Auch die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude werden aufgestockt und ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wird aufgelegt.

Kommunikationstechnologien
Die Bundesregierung plant, den 5G-Ausbau massiv zu beschleunigen und bis 2025 ein flächendeckendes 5G-Netz in ganz Deutschland aufzubauen. Dafür soll die neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes mit fünf Milliarden Euro ausgerüstet werden.

Damit der Glasfaser-Breitbandausbau in nicht wirtschaftlichen Bereichen schneller vorangeht, ist zudem geplant, das Fördersystem zu entbürokratisieren und weiterzuentwickeln sowie die notwendigen Mittel dafür bereitzustellen.

Das Programm „Smart City“ soll fortgesetzt und um 500 Millionen Euro aufgestockt werden, damit auch die bisher nicht zum Zuge gekommenen Projekte in Städten und Gemeinden eine weitere Möglichkeit zur Förderung erhalten können.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

 

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