Connect with us

Hi, what are you looking for?

Aktuell

Als mittelständischer Arbeitgeber attraktiver werden

Kleine und mittlere Unternehmen tun sich oft schwer, gute Arbeitskräfte zu finden. Häufig fehlt es an klarem Profil und an Bekanntheit. Der AGA Unternehmensverband hat deshalb das Qualitätssiegel „Anerkannt Gute Arbeitgeber“ initiiert, im Sinn eines modernen Employer Brandings gerade für KMU.

Volker Tschirch. Foto: AGA Unternehmensverband

Kleine und mittlere Unternehmen tun sich oft schwer, gute Arbeitskräfte zu finden. Häufig fehlt es an klarem Profil und an Bekanntheit. Der AGA Unternehmensverband hat deshalb das Qualitätssiegel „Anerkannt Gute Arbeitgeber“ initiiert, im Sinn eines modernen Employer Brandings gerade für KMU.

Im Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) heute mehr denn je gefordert, sich auf dem Bewerbermarkt überzeugend als attraktive Arbeitgeber zu präsentieren. Wer diese Herausforderung annimmt, kann aber nach Erfahrung von Mittelstandsexperten trotz der Strahlkraft multinationaler Konzerne und Großunternehmen durchaus mit guten Chancen im Kampf um die besten Köpfe mitmischen. Dabei geht es nicht nur darum, offene Positionen durch Spitzenkräfte zu besetzen, sondern auch leistungsstarke eigene Mitarbeiter zu halten.

„Viele kleine und mittlere Unternehmen haben große Stärken. Sie bewegen sich erfolgreich in spannenden Märkten und sind oft internationaler ausgerichtet, als auf den ersten Blick erkennbar ist“, sagt Volker Tschirch, Hauptgeschäftsführer des AGA Unternehmensverbandes, der die Interessen von Groß- und Außenhändlern sowie Dienstleistern in ganz Norddeutschland vertritt. „Als Arbeitgeber fördert der Mittelstand die Aus- und Weiterbildung, bietet vielseitige Aufgaben und räumt seinen Mitarbeitern oft große Gestaltungsspielräume ein. Wir raten den Unternehmen: Zeigen Sie das!“ Auch mit Zusatzleistungen wie betrieblicher Altersversorgung und flexiblen Arbeitsmodellen können heute viele Unternehmen bei ihren Beschäftigten und Bewerbern punkten. Ihr Manko: Außerhalb ihrer angestammten Region sind sie häufig nicht sehr bekannt, ihre Arbeitgebermarke ist wenig ausgebildet.

AGA-Siegel speziell für kleine und mittlere Unternehmen

Um das Profil der mittelständischen Betriebe zu schärfen und ihre Leistungen als Arbeitgeber sichtbar zu machen, hat der AGA Unternehmensverband Anfang 2015 das Qualitätssiegel „Anerkannt Gute Arbeitgeber“ als Angebot ins Leben gerufen. Es ist vom Ablauf und von der Kostenstruktur speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten.

Entwickelt wurde das AGA-Siegel in Zusammenarbeit mit zwei unabhängigen Projektpartnern. Das ist zum einen das iap – Institut für Arbeit & Personal der FOM Hochschule für Oekonomie & Management und zum anderen die Zertifizierungs- und Zulassungsstelle Europanozert. Damit wird eine unabhängige und transparente Auswertung und Zertifizierung gewährleistet.

Arbeitgeberqualität messbar gemacht

Im Besiegelungsverfahren werden sechs Dimensionen der Mitarbeiterzufriedenheit erhoben:

  1. Personal & Qualifikation
  2. Aus- & Weiterbildung
  3. Arbeitgeberleistungen
  4. Arbeitszeiten & Flexibilität
  5. Motivation & Kooperation
  6. Arbeitssicherheit

Die Ergebnisse werden durch Befragungen der Geschäftsführung und der Mitarbeiter generiert: Zuerst erfolgt die Selbstauskunft des Unternehmens, ergänzend werden die Mitarbeiter in einer anonymen, online-basierten Befragung um Auskunft gebeten.

Europanozert wertet die Angaben aus und erstellt über die Ergebnisse einen Prüfbericht, der auch Hinweise zu möglichen Verbesserungsmaßnahmen enthält. Auf dieser Grundlage wird das Siegel vergeben, das zwei Jahre gültig ist. Das Verfahren – vom Antrag bis zur Siegelvergabe – dauert etwa sechs Wochen und kostet aktuell für Mitgliedsunternehmen 950 Euro und für Nichtmitglieder 1.250 Euro (zzgl. MwSt.).

Nach einem Jahr erfolgt eine erste Nach-Überprüfung anhand eines Kurzfragebogens. Nach zwei Jahren kann auf Wunsch eine Rezertifizierung erfolgen. Auf diese Weise können Unternehmen ihre Stärken und Schwächen identifizieren und das Siegel als Anstoß eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses nutzen. Darüber hinaus können die Betriebe das Siegel in ihrer Öffentlichkeitsarbeit einsetzen und ihre Arbeitgebermarke so schärfen. Auch hier unterstützt der AGA Unternehmensverband die zertifizierten Unternehmen.

GPS-SIEGEL FÜR KITA UND CO.
Seit Oktober 2015 gibt es auch das AGA-Siegel „Anerkannt Gute Arbeitgeber“ als Variante für den Bereich Gesundheit, Pflege, Soziales. Vorbild ist das klassische Unternehmenssiegel. In Zusammenarbeit mit erfahrenen Beschäftigten und Arbeitgebern aus diesen Branchen wurde das Besiegelungsverfahren an die speziellen Erfordernisse der Unternehmen und Einrichtungen aus Gesundheit, Pflege und Sozialem angepasst. Weitere Informationen gibt es hier: www.aga.de/gps-siegel.

SIEGEL FÜR AUSBILDUNGSUNTERNEHMEN
Voraussichtlich 2017 wird eine weitere Siegel-Variante vom AGA zur Verfügung gestellt. Dann soll die Zertifizierung als „Anerkannt Guter Ausbilder“ möglich sein.

Inzwischen hat sich schon eine ganze Reihe von Firmen erfolgreich der Zertifizierung unterzogen und das AGA-Siegel in Öffentlichkeitsarbeit und Mitarbeiterkommunikation einbezogen. Ihre Porträts lesen Sie auf der Website des AGA. Dort finden Sie auch Details zur Siegelvergabe: www.anerkannt-gute-arbeitgeber.de.

In der AGA-Geschäftsführung verantwortet Diplom-Soziologin Julie Christiani die fachliche Betreuung der Siegel und berät Unternehmen, wenn diese Fragen zum Siegel und dem Siegelprozess haben: [email protected].

Im AGA sind mehr als 3.500 überwiegend mittelständische Groß- und Außenhändler sowie unternehmensnahe Dienstleister aus den fünf Küstenländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein organisiert. Sie beschäftigten mehr als 150.000 Menschen in Norddeutschland.

 

— Brigitte Muschiol —

Bildquellen

  • Volker Tschirch: AGA Unternehmensverband
Werbung

Anzeige

RECHTSPUNKTE

Rechtsanwältinnen und -anwälte des AGA Unternehmensverbands informieren über arbeitsrechtliche Themen und mehr …

Beginn des Kündigungsverbotes in der Schwangerschaft

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Mindestlohn für ein „Vorpraktikum“?

Lesen Sie weitere rechtliche Themen in der Rubrik „Recht & Steuern“

Kolumne Kann passieren

KOLUMNE KANN PASSIEREN

Andreas Ballnus erzählt in seiner Kolumne „Kann passieren“ reale Begebenheiten, fiktive Alltagsgeschichten und manchmal eine Mischung aus beidem. Diese sind wie das Leben: mal humorvoll, mal nachdenklich. Die Geschichten erscheinen jeweils am letzten Freitag eines Monats in business-on.de.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die von Andreas Ballnus erschienen sind.

Interview: 100 x Andreas Ballnus

Lesen Sie auch die  Buchbesprechung zur Antologie „Tierisch abgereimt“.

ANZEIGE

Weitere Beiträge

Unternehmen

Jahrelang war es still um die Eventküche Pottcooker. Seit März 2024 können Kochbegeisterte dort wieder den Löffel schwingen.

Recht & Steuern

Aufgrund der Regelung des Art. 15 DSGVO hat jede betroffene Person den Anspruch darauf, vom Verantwortlichen Auskunft darüber zu verlangen, ob und wenn ja,...

Finanzierung & Fördermittel

Neue Förderung für Firmen mit 1 bis 250 Vollzeitbeschäftigten: Wie kann man Arbeit besser machen? Immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) suchen sinnvolle...

News

Durch Kooperation mit der US-amerikanischen Arizona State University stehen die Lehrinhalte ab jetzt auch den Studierenden der Hochschule Fresenius zur Verfügung. Diese hat in...

Recht & Steuern

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat aufgrund der normativen Vorgaben im Entgeltfortzahlungsgesetz einen sehr hohen Beweiswert. Die Bewertung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Wahrheitsgehalt ist für die Arbeitgeber durch...

Immobilien

Seit 1. Januar 2024 müssen alle baurechtlichen Genehmigungsverfahren in Hamburg verpflichtend über den Online-Dienst „Bauantrag 2.0“ abgewickelt werden. Das neue Prozedere soll Zeit und...

Netzwerke & Verbände

Die wirtschaftliche Lage der norddeutschen Händler und Dienstleister hat sich im vierten Quartal 2023 erneut verschlechtert. Das zeigt der AGA-Wirtschaftstest. Zurückhaltend blicken die Unternehmen...

Stadt & Organisationen

Die Fusionierung soll in zwei Stufen ablaufen. Die gesellschaftsrechtliche Zusammenführung erfolgt in diesem Jahr, die Organisation soll bis 2027 verschmelzen.

Werbung