Connect with us

Hi, what are you looking for?

Recht & Steuern

Einsicht in die Personalakte

Arbeitnehmer können jederzeit von ihrem Arbeitgeber Einsichtnahme in ihre Personalakte verlangen, jedoch nicht unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.

Wolfgang Filser / Fotolia.com

In der Personalakte werden in der Regel die für das Arbeitsverhältnis wichtigen Angaben zur Person des Arbeitnehmers zusammengefasst. Ein Arbeitnehmer hat dabei jederzeit das Recht, die über ihn geführten Personalakten einzusehen. Er kann auf Wunsch und ohne weitere Begründung auch ein Mitglied des Betriebsrates bei der Einsichtnahme hinzuziehen. Ein Anspruch auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts besteht jedoch nicht, entschied nun das Bundesarbeitsgericht.

Kopien dürfen angefertigt werden

Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern während der Arbeitszeit die Einsichtnahme in die eigene Personalakte gewähren. Für diesen Abschnitt der Arbeitszeit darf dem Arbeitnehmer aber nicht das Gehalt gekürzt werden. Ein Arbeitnehmer braucht keinen bestimmten Grund, um die Einsichtnahme zu verlangen. Zudem darf er Notizen und Kopien auf eigene Kosten anfertigen. Ein Anspruch auf die Überlassung der Personalakte besteht jedoch nicht.

Bei der Einsichtnahme in die Personalakte dürfen keine Personen anwesend sein, die den Arbeitnehmer überwachen. Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers besteht nicht nur während der Dauer des Arbeitsverhältnisses, sondern auch darüber hinaus.

Rechtlicher Beistand

Arbeitnehmer fordern teilweise die Hinzuziehung ihres Rechtsanwaltes bei der Einsichtnahme in ihre Personalakte. Darauf haben sie jedoch nach einer aktuellen Entscheidung keinen Anspruch. Ein Anspruch ergibt sich weder aus der Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers noch aus dem Grundrecht der institutionellen Selbstbestimmung. Zumindest nicht, wenn dem Arbeitnehmer das Anfertigen von Kopien der in der Personalakte befindlichen Schriftstücke nicht verweigert wurde. Ein Arbeitnehmer hat durch die eigenen Kopien ausreichend Gelegenheit, den Inhalt der Personalakte mit seinem Rechtsanwalt zu besprechen.

Bevollmächtigung Dritter

Grundsätzlich ist der Anspruch auf Einsicht in die Personalakte ein persönlicher Anspruch, der also nur durch den Arbeitnehmer selbst geltend gemacht werden kann. Ein Arbeitnehmer kann die Einsicht jedoch einem Bevollmächtigten übertragen. Dies kann zum Beispiel bei langer Erkrankung des Arbeitnehmers oder bei einem längeren Auslandsaufenthalt erforderlich sein. Dann kann der Arbeitnehmer einen Dritten zur Einsicht in seine Personalakte bevollmächtigen.

Einheitliche Regelungen

Bei größeren Betrieben empfiehlt es sich, die Modalitäten für die Einsichtnahme in die Personalakte einheitlich zu regeln. In Betrieben mit Betriebsrat kann dies durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Da nicht alle oben beschriebenen Regelungen auch gesetzlich eindeutig verankert sind, zum Beispiel das Anfertigen von Notizen, sollten diese Details einheitlich geregelt werden.

 

— Rechtsanwältin Janine Fazelly —

_________________________

ZUR AUTORIN

Rechtsanwältin Janine Fazelly LL. M.
AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V.
Im AGA sind mehr als 3.500 überwiegend mittelständische Groß- und Außenhändler sowie unternehmensnahe Dienstleister aus Norddeutschland organisiert. Der AGA unterstützt in Unternehmens- und Personalführung sowie in allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Ferner vertritt der AGA die branchen- und firmenspezifischen Belange seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. www.aga.de

Bildquellen

  • Janine Fazelly: Ulrich Perrey / AGA Unternehmensverband
  • personalakte: Wolfgang Filser / Fotolia.com
Werbung

Anzeige

RECHTSPUNKTE

Rechtsanwältinnen und -anwälte des AGA Unternehmensverbands informieren über arbeitsrechtliche Themen und mehr …

Beginn des Kündigungsverbotes in der Schwangerschaft

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Mindestlohn für ein „Vorpraktikum“?

Lesen Sie weitere rechtliche Themen in der Rubrik „Recht & Steuern“

Kolumne Kann passieren

KOLUMNE KANN PASSIEREN

Andreas Ballnus erzählt in seiner Kolumne „Kann passieren“ reale Begebenheiten, fiktive Alltagsgeschichten und manchmal eine Mischung aus beidem. Diese sind wie das Leben: mal humorvoll, mal nachdenklich. Die Geschichten erscheinen jeweils am letzten Freitag eines Monats in business-on.de.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die von Andreas Ballnus erschienen sind.

Interview: 100 x Andreas Ballnus

Lesen Sie auch die  Buchbesprechung zur Antologie „Tierisch abgereimt“.

ANZEIGE

Weitere Beiträge

Recht & Steuern

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat aufgrund der normativen Vorgaben im Entgeltfortzahlungsgesetz einen sehr hohen Beweiswert. Die Bewertung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Wahrheitsgehalt ist für die Arbeitgeber durch...

Recht & Steuern

Einem Beschäftigten wird gekündigt oder er kündigt selbst – und lässt sich unmittelbar danach bis zum Ablauf der Kündigungsfrist krankschreiben. Ein solches Szenario kommt...

Buchtipp

In seinem Buch „Wenn du fragst, frag richtig!“ zeigt Gerd Beidernikl, wie Mitarbeiterbefragungen systematisch und strategisch eingesetzt werden können, um zu erfahren: Was benötigen...

Recht & Steuern

Muss der Arbeitgeber einem oder mehreren Arbeitnehmenden aus wirtschaftlichen Gründen kündigen, muss er dabei stets Beschäftigte auswählen, die sozial am wenigsten schutzwürdig sind. Ein...

Recht & Steuern

Die allgemeine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit aller Mitarbeitenden beschäftigt seit geraumer Zeit die Personalabteilungen dieses Landes. Bislang stellte sich vor allem die Frage,...

Recht & Steuern

Die Bundesregierung ist gehalten, bis zum 31. Juli 2022 eine EU-Richtlinie umzusetzen, die Änderungen im Nachweisgesetz mit sich bringt. Im Regierungsentwurf sind erhebliche Unterschiede...

Recht & Steuern

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 4. Mai 2022, Az. 5 AZR 359/21, entschieden, dass den Arbeitnehmer nach wie vor die Darlegungs- und...

Recht & Steuern

Aktuell gilt am Arbeitsplatz die Regelung, dass Zugang nur Geimpfte, Genesene oder Getestete mit einem gültigen Zertifikat haben. Dieser Test muss die gesamte Arbeitszeit,...

Werbung