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So verschenken Arbeitnehmer bares Geld

Etwa 32 Prozent der deutschen Berufstätigen lassen sich vermögenswirksame Leistungen entgehen und verzichten damit auf ein Geldgeschenk vom Chef, so eine aktuelle Postbank-Studie. Ein Grund sei mangelndes Wissen.

Etwa 32 Prozent der deutschen Berufstätigen lassen sich vermögenswirksame Leistungen entgehen und verzichten damit auf ein Geldgeschenk vom Chef, so eine aktuelle Postbank-Studie. Ein Grund sei mangelndes Wissen.

Etwa 32 Prozent der deutschen Berufstätigen lassen sich vermögenswirksame Leistungen entgehen und verzichten damit auf ein Geldgeschenk vom Chef, so eine aktuelle Postbank-Studie. Ein Grund sei mangelndes Wissen.

Zwar kennt die Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland (83,9 Prozent) die Vorteile von vermögenswirksamen Leistungen (VL), jedoch nutzt nur etwas mehr als die Hälfte (58,7 Prozent) den geförderten Vermögensaufbau. Fast jeder Dritte (31,8 Prozent) nimmt ihn nicht in Anspruch. 8,1 Prozent wollen in Zukunft vermögenswirksame Leistungen nutzen. Zu diesem Ergebnis kommt die Emnid-Umfrage im Auftrag der Bank unter 1.045 Berufstätigen (ohne Selbstständige).

Demnach ist vor allem unter jungen Arbeitnehmern im Alter zwischen 16 und 29 Jahren der Informationsbedarf zum Thema groß: 16,3 Prozent kennen die Vorteile von VL nicht, 15,3 Prozent haben sogar noch nie von VL gehört. „Auch Berufstätige zwischen 30 und 39 Jahren sowie über 60 Jahren sind unzureichend informiert. Befragte in diesen Altersklassen nutzen die Leistungen deutlich seltener als die besser Informierten und verzichten damit auf bis zu 560 Euro zusätzlich im Jahr“, erläutert Helma Eckhardt von der Postbank die Ergebnisse. „Daher ist es wichtig, über das sogenannte Vermögensbildungsgesetz, das übrigens bereits seit Anfang der 60er-Jahre besteht, aufzuklären.“

Die Bank erklärt, wie VL funktionieren: Der Mitarbeiter schließt ein Finanzprodukt über VL ab und teilt dies seinem Arbeitgeber mit. Dieser zahlt dann bis zu 480 Euro im Jahr, das entspricht 40 Euro im Monat, auf dieses Konto ein. Der Anspruch auf diese Leistung ist in der Betriebsvereinbarung, im Arbeits- oder Tarifvertrag festgeschrieben. Sie steht in der Regel allen Festangestellten, Beamten, Soldaten und Auszubildenden zu. Die Höhe der Zahlung variiert je nach Branche, so erhalten Bankangestellte den vollen Betrag, Beamte hingegen nur 6,65 Euro. Zahlt der Arbeitgeber nur einen Teil oder gar nicht, kann der Arbeitnehmer die Zahlung aufstocken oder ganz übernehmen. „Es lohnt sich für Arbeitnehmer, die VL komplett selbst zu zahlen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 Euro im Jahr, bei Ehepaaren unter 40.000 Euro, liegt. Dann schießt der Staat die Arbeitnehmersparzulage hinzu“, so die Postbank-Expertin. „Diese beträgt immerhin bis zu 80 Euro im Jahr.“

Um die VL und ggf. auch das Extra vom Staat zu erhalten, muss das Geld in eine für VL geeignete Anlageform fließen. Laut der Umfrage ist die beliebteste VL-Anlage der Bausparvertrag mit 60,4 Prozent, gefolgt von der betrieblichen Altersvorsorge mit 49,8 Prozent und dem Aktienfondssparplan mit 18,7 Prozent. 17,7 Prozent der Arbeitnehmer legen VL in einem Banksparplan an, 15,9 Prozent tilgen damit einen Baukredit.

 

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