Die im März 2020 mit großem Medienecho verkündeten Soforthilfen im Umfang von angeblich 50 Milliarden Euro würden eingestellt, obwohl eine Verlängerung um zwei Monate vorgesehen war und die Mittel bisher erst zu einem Viertel ausgeschöpft seien, rügt der VGSD in einer Pressemitteilung. „Statt das Programm rechtssicher auszugestalten, Lücken zu schließen und wie von den Wirtschaftsministern der Länder schon Anfang April einhellig gefordert auch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt zu zahlen, werden die nicht ausgeschöpften Mittel nun zweckentfremdet und in Form von ‚Überbrückungshilfen‘ an größere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter weitergereicht.“
Solo-Selbstständige gingen leer aus und würden so zu den Hauptverlierern dieser Krise gemacht. Zum Schutz der Gesundheit aller wurde vielen „Solos“ ihre Berufstätigkeit verboten, in einigen Bereichen könnten sie de facto bis Jahresende nicht arbeiten. Statt nun auch den Schaden gemeinschaftlich zu tragen, würden die Solo-Selbstständigen mit diesem alleine gelassen.
Petition zur Fortführung der Soforthilfen für Solo-Selbstständige
Der VGSD e.V. hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) eine Bundestagspetition zur Fortführung der Soforthilfen und notwendigen mittelfristigen Maßnahmen gestartet, die unter vgsd.de/pet mitgezeichnet werden kann.
Solo-Selbstständige konnten nach Einschätzung des VGSD schon bisher kaum von den doch eigentlich eigens für sie ausgestalteten Soforthilfen profitieren, denn gefördert wurden nur bestimmte betriebliche Kosten, die bei dieser Gruppe von Unternehmen meist nur in geringer Höhe anfallen. Bei 63 Prozent der Solo-Selbstständigen liegen die betrieblichen Fixkosten unter 1.000 Euro, bei 43 Prozent sogar unter 500 Euro pro Monat (Quelle: VGSD-Befragung unter 27.000 Selbstständigen).
Bei den angekündigten Überbrückungshilfen, die die Soforthilfen ersetzen, seien die Hilfen noch restriktiver ausgestaltet. Solo-Selbstständige würden noch weniger erhalten als bisher. Auch seien die Voraussetzungen (Gutachten des Steuerberaters) so hoch angesetzt, dass sich die Antragstellung für Solo-Selbstständige noch weniger als bisher lohnen dürfte, so die Einschätzung des VGSD.
Kostenbewertung bei Solo-Selbstständigen nicht zielführend
Die relevanten Kosten von Solo-Selbstständigen seien ihre private Miete, Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung usw. Eine Übernahme dieser Kosten bleibe weiterhin ausgeschlossen. Zu Beginn der Coronakrise habe es in vielen Bundesländern geheißen, dass die Soforthilfen für diese Ausgaben eingesetzt werden dürften. Die Länder hätten jedoch nicht mit der Weigerung von Bundeswirtschaftsminister Altmaier gerechnet, die Soforthilfen dafür zu verwenden. Bis heute und auch weiterhin verweise er Solo-Selbstständige in Bezug auf ihre privaten Lebenshaltungskosten auf die Grundsicherung („Hartz IV“).
Auch diese sei trotz angeblich „vereinfachter Antragstellung“ und „Verzicht auf Vermögensprüfung“ so ausgestaltet, dass mehr als 80 Prozent der betroffenen Solo-Selbstständigen sie nicht beantragen könnten und wollten. Bei Selbstständigen hätten die Anträge oft einen Umfang von mehr als 100 Seiten. Sehr viele Betroffene seien zudem im fortgeschrittenen Alter und hätten en entsprechend der bisherigen Rechtslage eigenverantwortlich für ihr Alter vorgesorgt. Diese Altersvorsorge schließe sie angesichts niedriger Vermögens-Freigrenzen nun zu einem großen Teil auch von dieser Art von Hilfe aus.
VGSD-Vorstand Dr. Andreas Lutz fasst die Situation wie folgt zusammen: „Die Regierung lässt die Solo-Selbstständigen im Stich und behandelt uns als Erwerbstätige dritter Klasse, dabei stehen wir für die Vielfalt in unseren Städten und im kulturellen Leben. Zum Schutz aller hat sie uns unsere Berufsausübung verboten. Das war nachvollziehbar. Sie darf uns nun aber mit dem Schaden, der höher ist als bei Angestellten, nicht einfach alleine lassen.“
— Redaktion / VGSD —
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