Die Verwendung von Tausalzen und tausalzhaltigen Mitteln ist auf öffentlichen Gehwegen, nach § 33 Absatz 2 des Hamburgischen Wegegesetzes, verboten. Trotz dieses Verbots und gesicherter Erkenntnisse über die Schädlichkeit von Tausalzen, kommen noch immer große Mengen davon, im Kampf gegen die winterliche Glätte, zum Einsatz.
Geeignete und für Privathaushalte zwingend zu verwendende Streumittel sind beispielsweise Sand, Splitt und salzfreies abstumpfendes Granulat, das der Handel auch mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ (RAL UZ 13) anbietet.
Auf privaten Wegen und Auffahrten sollte nur mit diesen abstumpfenden Mitteln gestreut werden, da hier meist eine unmittelbare Nachbarschaft zu Gartenböden und Gehölzen besteht.
Das Salz, welches noch immer von vielen Bürgerinnen und Bürgern verwendet wird, hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt. Es belastet Böden, Oberflächengewässer und Grundwasser, Sträucher und Bäume. Die Pflanzen nehmen das salzhaltige Wasser auf und werden regelrecht vergiftet. Sie können kaum noch Wasser und Mineralien aufnehmen.
Dies bedeutet unter anderem ein verringertes Wachstum und eine erhöhte Anfälligkeit für Krankheiten. Auch weitere Folgeschäden können auftreten. So verhindert das Salz im Frühjahr das Keimen von Pflanzensamen und der Boden kann Wasser schlechter aufnehmen. Indirekt beschleunigt der massive Streusalzeinsatz auch den gefürchteten Klimawandel, denn gesunde Bäume können viel mehr CO2 aus der Luft binden, als erkrankte.
Dort wo Streusalzeinsatz unvermeidbar ist, sollten Auftausalze nur sparsam eingesetzt werden. Zumal Studien gezeigt haben, dass die Verkehrssicherheit durch den Einsatz alternativer Streumittel nicht sinkt. Schneeräumen und das Streuen von salzfreien, abstumpfenden Mitteln haben die gleiche Wirkung, schädigen aber die Umwelt nicht.
Stadt Hamburg
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