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10 Jahre berufliche Anerkennungsberatung in der Diakonie Hamburg

Mehr als 20.000 Menschen mit ausländischer Bildungs- und Berufsqualifikation suchten in den letzten zehn Jahren Informationen und Unterstützung bei der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung.

Mehr als 20.000 Menschen ausländischer Herkunft haben in den letzten zehn Jahren die Beratung der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) in der Diakonie Hamburg hinsichtlich der Anerkennung ihrer schulischen und beruflichen Qualifikation gesucht. Foto: Annette Schrader

Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) am 1. April 2012 zieht die Diakonie Hamburg eine positive Bilanz. Mehr als 20.000 Menschen mit ausländischer Bildungs- und Berufsqualifikation haben laut Mitteilung seitdem das Beratungsangebot der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) in Anspruch genommen.

Beratung ist unabhängig von Staatsangehörigkeit und Status

Als Teil des Hamburg Welcome Center hilft die ZAA der Diakonie Hamburg bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Dadurch werden qualifizierte Menschen mit Fluchtgeschichte sowie weitere qualifizierte Neuzugewanderte schon frühzeitig über ihre beruflichen Möglichkeiten entsprechend ihrer Qualifikation informiert und auf ein Leben in Deutschland vorbereitet – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus. Das Team der ZAA beantwortet Fragen rund um das Anerkennungsgesetz, gibt Auskunft über Finanzierungsmöglichkeiten von Anerkennungsverfahren und organisiert Schulungen und Fachveranstaltungen.

Während über das Anerkennungsgesetz selbst Klarheit herrsche, so die Diakonie Hamburg, gebe es jedoch bisweilen noch Unsicherheiten im Umgang mit dem Gesetz. Das gelte für Unternehmen und teilweise auch für Behörden. Um einen nachhaltigen Erfolg ihres Beratungsangebotes und Anerkennungsverfahrens zu erzielen, arbeitet die Diakonie Hamburg in enger Verzahnung mit zuständigen Anerkennungsstellen, Kammern und Berufsverbänden.

Bekenntnis zur Willkommenskultur

„Auch wenn das Anerkennungsgesetz für viele der in Deutschland lebenden ausländischen Fachkräfte zu spät kam, stellen das Bundesgesetz BQFG und die nachfolgenden Landesgesetze ein klares Bekenntnis zur Willkommenskultur in Deutschland dar“, so Rahela Abdullah, Leiterin des IQ-Teilprojektes „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA)“ im Diakonischen Werk Hamburg.

Dr. Korinna Heimann, Fachbereichsleiterin für Migrations- und Frauensozialarbeit im Diakonischen Werk Hamburg, betont: „Wir alle wissen, was ein Berufs- oder Studienabschluss im Leben eines Menschen in unserer Gesellschaft bedeutet. Er ist die Eintrittskarte in die Arbeitswelt und verschafft die Möglichkeit einer gewissen finanziellen Autonomie. Daher ist die Anerkennung der Abschlüsse ein immens wichtiger Meilenstein auf dem Weg der Integration – nicht nur in den Arbeitsmarkt, sondern auch in die hiesige Gesellschaft“.

Das Projekt Zentrale Anlaufstelle Anerkennung wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Bildquellen

  • Beratungsgespräch ZAA: Annette Schrader
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