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Versicherungskonzern AXA und Rainer Schaller richten Soforthilfefonds ein

Der Kölner Versicherungskonzern AXA und der Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller haben sich um eine Soforthilfe für die Opfer der Loveparade und deren Angehörige bemüht. Zur Verfügung stehen demnach mit sofortiger Wirkung 1 Million Euro, die überwiegend der Versicherer, aber auch Rainer Schaller aus seinem Privatvermögen gemeinsam bereitstellen. Das Geld soll verwendet werden, um Betroffenen, die durch die tragischen Ereignisse am vergangenen Samstag in finanzielle Not geraten sind, sofort helfen zu können.

BOn Archiv

Der Kölner Versicherungskonzern AXA und der Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller haben sich um eine Soforthilfe für die Opfer der Loveparade und deren Angehörige bemüht. Zur Verfügung stehen demnach mit sofortiger Wirkung 1 Million Euro, die überwiegend der Versicherer, aber auch Rainer Schaller aus seinem Privatvermögen gemeinsam bereitstellen. Das Geld soll verwendet werden, um Betroffenen, die durch die tragischen Ereignisse am vergangenen Samstag in finanzielle Not geraten sind, sofort helfen zu können.

„Wir arbeiten bereits seit Montag mit Hochdruck an einer solchen Lösung“, so AXA-Pressesprecher Ingo Koch. Auch wenn erste Gespräche mit der Stadt Duisburg noch zu keinem konkreten Ergebnis geführt haben, hofft AXA weiterhin, andere Beteiligte wie die Stadt Duisburg oder auch das Land Nordrhein-Westfalen noch einbinden zu können. „Oberstes Ziel war für uns von Anfang an, unabhängig von dem Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen schnell zu helfen, wo Hilfe nötig ist.“

Soforthilfe nur erster Schritt

Beim Versicherer AXA betont man aber, dass die Einrichtung der Soforthilfe nicht als rechtliches Schuldanerkenntnis zu verstehen sei und auch keinen Vorgriff auf die staatsanwaltschaften Ermittlungen darstelle. Vielmehr wolle man den Opfern zügige Hilfen  leisten. Aus diesem Grunde behält sich der Versicherer auch vor, nach Klärung der Haftung für geleistete Zahlungen später andere Verantwortliche in Regress zu nehmen. „Das bedeutet aber nicht, dass Betroffene dann das Geld zurückzahlen müssen. Wir werden einmal gezahlte Beträge nicht zurückfordern“, betont Koch. Lediglich werden die Vorleistungen später auf mögliche Schadenzahlungen angerechnet. Die Soforthilfe wäre damit für die Betroffenen auch keine abschließende Regulation ihrer Schäden und menschlichen Verluste.

„Wir bitten alle Betroffenen, sich nur dann zu melden, wenn sie sich tatsächlich in einer finanziellen Notsituation befinden. Das Geld soll dort ankommen, wo es jetzt am dringendsten gebraucht wird. Hierbei denken wir in erster Linie an die Hinterbliebenen der Verstorbenen.“ (AXA-Bereichsleiter Friedhelm Martin)

Schaden schriftlich melden

Betroffene, die sich durch die tragischen Ereignisse bei der Loveparade in einer akuten finanziellen Notlage befinden, sollten daher nach AXA-Angaben möglichst schnell ihren Schaden unter Angabe entstehender oder bereits entstandener Kosten und mit einer Begründung schriftlich beim Versicherer anmelden, der die zentrale Abwicklung übernommen hat. Jeder Fall werde individuell geprüft, betont man dort. „Wir bitten alle Betroffenen, sich nur dann zu melden, wenn sie sich tatsächlich in einer finanziellen Notsituation befinden“, so Friedhelm Martin, Leiter des Bereiches Schaden bei AXA. „Das Geld soll dort ankommen, wo es jetzt am dringendsten gebraucht wird. Hierbei denken wir in erster Linie an die Hinterbliebenen der Verstorbenen.“

Für alle anderen Betroffenen bemüht sich der Versicherer nach eigenen Angaben weiterhin um schnellstmögliche Klärung der Haftungsfrage, um zeitnah Lösungen zu schaffen. AXA hatte die Loveparade für 7,5 Mill. Euro gegen Haftpflichtschäden versichert.

Die Adresse für Schadensmeldungen an die Versicherung lautet:

AXA Versicherung AG
Hauptverwaltung
Bereich Haftpflicht-Schaden
Stichwort „Soforthilfe Loveparade“
51171 Köln

Erforderliche Angaben: Name und Geburtsdatum des Opfers, Name, Anschrift und Telefonnummer des Absenders, Begründung und Informationen zur finanziellen Notsituation, Angabe der entstehenden oder entstandenen Kosten, Bankverbindung.

 

Redaktion

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